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AGB / Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhalt:

A.) Allgemeine Geschäftsbedingungen

B.) Allgemeine Einkaufbedingungen (AEB)

Ihr Vertrags- und Ansprechpartner ist

Belz Zerspannung                                                          

Sergej Belz
Schwagstorfer Eue 9a
49179 Ostercappeln

Telefax: 05473 801 9990

zu A.) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1

Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Fa. Belz Zerspannung an den geschäftlichen, privaten Kunden erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Spätestens mit Entgegennahme der Waren/Leistungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1

Angebote der Fa. Belz Zerspannung sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2

Die Bestellung des Kunden stellt ein unverbindliches Vertragsangebot dar, an das dieser für die Dauer von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung bei der Fa. Belz Zerspannung gebunden ist.

2.3

Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche/fernschriftliche Auftragsbestätigung durch die Fa. Belz Zerspannung, z.B. durch E-Mail, Fax zustande.

3 Vertragsgegenstand

3.1

Inhalt und Umfang der von der Fa. Belz Zerspannung geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen/fernschriftlichen Auftragsbestätigung. Insbesondere Abbildungen, Beschreibungen bzw. Werbeaussagen wie Qualitäts-, Leistungs- und Beschaffenheitsangaben auf der Internetseite sind nur als annähernd zu betrachten. In keinem Fall stellen solche Abbildungen, Angaben und Werbeaussagen Eigenschaftszusicherungen dar, es sei denn, sie sind von der Fa. Belz  Zerspannungstechnik ausdrücklich schriftlich als solche in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

3.2

Geringe Abweichungen von Produktangaben sowie Verbesserungen und Erweiterungen behält die Fa. Belz sich vor, insofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

4 Preise

4.1

Produktpreisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Nicht im Preis enthalten sind Kosten der Verpackung und des Versandes, insbesondere Porto, Fracht und Zustellungsgebühren oder sonstige Nebenleistungen. Die Fa. Belz ist berechtigt aber nicht verpflichtet, auf Wunsch und auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abzuschließen.

5 Zahlungsmodalitäten

5.1

Wenn nichts anderes angegeben, gilt: Zahlungen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen an die Fa. Belz gelten erst dann als erfolgt, wenn die Fa. Belz über den Betrag verfügen kann.

5.2

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Fa. Belz berechtigt, ab Eintritt des Verzugs Zinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu fordern. Die Fa. Belz behält sich den Nachweis eines höheren Verzugsschadens vor. Der Kunde ist berechtigt, der Fa. Belz einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

5.3

Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für die Fa. Belz kosten- und spesenfrei hereingenommen.

5.4

Eine Aufrechnung gegenüber Kaufpreisforderungen ist dem Käufer nur mit von der Fa. Belz anerkannten oder rechtskräftigen Gegenforderungen möglich.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht und unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

5.5

Alle Forderungen der Fa. Belz einschließlich derer, für die Wechsel und Schecks angenommen oder Ratenzahlungen vereinbart wurden, werden sofort vollständig fällig, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät oder wenn Fa. Belz nach Vertragsabschluss wesentliche Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt werden. Die Fa. Belz ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse oder gegen Sicherheitsleistungen vorzunehmen. Sind die Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Verstreichen einer gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht erfolgt, kann die Fa. Belz von einzelnen oder allen betroffenen Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Fa. Belz unbenommen.

6 Liefer-/ Leistungszeit, Teillieferung

6.1

Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform und sind in der Auftragsbestätigung enthalten. Auch verbindliche Fristangaben sind vom Kunden, soweit nicht anders vereinbart, als circa.- Zeiten zu verstehen und beginnen ab Datum der Auftragsbestätigung.

6.2

Nach Verstreichen der verbindlichen Liefer- oder Leistungsfristen / - termine hat der Kunde der Fa. Belz schriftlich/fernschriftlich eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, nach Verstreichen dieser Frist die Leistungsannahme abzulehnen. Schadensersatzansprüche sind, soweit sich aus Ziffer 12 nichts anderes ergibt, ausgeschlossen.

6.3

Verbindliche Lieferungs-/Leistungsfristen / - termine verlängern sich für die Fa. Belz angemessen im Falle höherer Gewalt ( z.B . Naturkatastrophen) und sonstigen von der Fa. Belz nicht zu vertretenden Hindernissen, wie z.B. Aussperrungen, Streik oder Betriebsstörungen sowohl im eigenen als auch in Zulieferer- oder Herstellerbetrieben. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse erst eintreten, wenn sich die Fa. Belz bereits im Verzug befindet.

6.4

Die Fa. Belz hat dem Kunden gegenüber nichts dafür einzustehen, dass eine Belieferung der Fa. Belz verzögert wird oder nicht erfolgt, wenn ein von der Fa. Belz sorgfältig ausgewählter Zulieferant oder Hersteller diesen Umstand zu vertreten hat.

6.50

Die Fa. Belz ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung ist für den Käufer nicht sinnvoll wirtschaftlich nutzbar oder ist unzumutbar.

Zulässige Teillieferungen gelten insbesondere für Zahlungs-/Gewährleistungspflichten und den Gefahrübergang als selbständige Leistungen.

7 Gefahrübergang

7.1

Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist..

7.2

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch die Fa. Belz auf diesen über.

8 Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung, Vermischung

8.1

Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Lieferung behält sich die Fa. Belz das Eigentum an allen im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware). Vor Übergang des Eigentums verpflichtet sich der Käufer, über die Vorbehaltsware nur mit vorheriger Zustimmung der Fa. Belz zu verfügen.

8.2

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Dritten auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und die Fa. Belz unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Kosten für Abwehrmaßnahmen die im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff der Fa. Belz oder sonst entstehen, hat der Kunde zu tragen.

8.3

Die Geltendmachung des Eigentumvorbehalt sowie die Pfändung der Ware durch die Fa. Belz gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8.4

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die Fa. Belz vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum der Fa. Belz stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Fa. Belz das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung.

8.5

Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der Fa. Belz stehenden Gegenständen vermischt, so erwirbt die Fa. Belz das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die anfangs nicht der Fa. Belz gehörende Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller der Fa. Belz anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

8.6

Die Fa. Belz verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt.

9 Gewährleistung

9.1

Der Kunde untersucht die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden oder Mengendifferenzen. Offensichtliche Mängel müssen der Fa. Belz unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich/fernschriftlich angezeigt werden.

9.2

Die Gewährleistungsfrist für nicht offensichtliche Mängel beträgt 6 Monate ab Lieferung der Ware.

9.3

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden- auch im Falle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft – sind zunächst beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf Kosten und nach Wahl der Fa. Belz.

9.4

Im Falle einer Mängelanzeige verlangt die Fa. Belz auf ihre Kosten und nach ihrer Wahl, das

a)der Kunde das mangelhafte Produkt bzw. die mangelhafte Lieferung

bei sich bereit hält und der Fa. Belz zu üblichen Geschäftszeiten

die Durchführung einer Untersuchung der Ware und Nachbesserung

oder Ersatzlieferung ermöglicht.

b)das mangelhafte Produkt zur Untersuchung und Mängelbeseitigung

der Fa. Belz überbracht wird; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,

die mangelhafte Ware zusammen mit einer genauen Fehlerbeschreibung unter Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins an die oben genannte Geschäftsadresse der Fa. Belz einzuschicken oder anzuliefern.

9.5

Im Falle der Ziffer 9.4. b) ist der Kunde auf Wunsch der Fa. Belz verpflichtet, auf ihre Kosten die mangelhafte Ware für den Transport zu versichern.

9.6

Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb eines dem Kunden zumutbaren zeitlichen Rahmens endgültig fehl, hat der Kunde das Recht, wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu fordern.

9.7

Das Gewährleistungsrecht entfällt, wenn

a)technische Originalkennzeichen verändert oder beseitigt werden

b)Vetragsware durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß gelagert, installiert oder benutzt wird,

c)durch den Kunden oder Dritte eigenständig Reparaturen oder Produktänderungen vorgenommen, insbesondere Geräte geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.

Weist der Kunde in den unter b) und c) genannten Fällen nach, dass die dort angesprochenen Umstände nicht ursächlich für den Mangel waren, bleibt der Gewährleistungsanspruch bestehen.

9.8

Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- oder Leistungsmerkmalen, ebenso wie eine normale Abnutzung der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

9.9

Ergibt eine Überprüfung der Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, können dem Kunden Kosten für Überprüfungs- und Reparaturleistungen sowie eventuell entstandenen Anfahrtskosten zum jeweils gültigen Verrechnungssatz für Einzelaufträge der Fa. Belz in Rechnung gestellt werden.

10 Ersatzteile, Nachbesserungen

Ersetzte Teile/Produkte gehen wieder in das Eigentum der Fa. Belz über.

11 Haftung

11.1

Soweit sich aus nachfolgenden Ziffern nicht etwas anderes ergibt, haftet die Fa. Belz für Schäden des Kunden nur, jedoch dann immer, soweit diese von der Fa. Belz oder deren Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Haftung aus Vertrag, wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.

11.2

Für Personenschäden und Haftung gem. der Produkthaftpflicht haftet die Fa. Belz uneingeschränkt. Die Haftungsbeschränkung gem. § 12.1 gilt ferner nicht für Schäden, die aufgrund des Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften entstehen, sofern die Zusicherung gerade die Absicherung des Kunden gegen den eingetretenen Schaden bezweckt hat.

12 Geheimhaltung, Datenschutz

12.1

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Fa. Belz erkennbar sind, unbefristet geheim zuhalten und – soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

13 Schlussbestimmungen

13.1

Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der AGB bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

13.2

Die Abtretung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden, insbesondere von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Fa. Belz.

13.3

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

13.4

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

zu B.) Allgemeine Einkaufbedingungen (AEB)

 

1.       Allgemeines – Geltungsbereich

1.       Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.

2.       Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

3.       Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

2.       Angebot – Angebotsunterlagen

1.       Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 1 Wochen anzunehmen.

2.       An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zuhalten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von Ziffer IX 9 (4).

3.       Preise – Zahlungsbedingungen

1.       Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schrift- licher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“, einschließlich Verpackung ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.

2.       Die gesetzliche MwSt. ist im Preis enthalten.

3.       Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung – die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.

4.       Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt. Wir behalten uns vor, die Rechnung des Lieferanten mit diskontfähigen Wechseln zu bezahlen; alle anfallenden Gebühren und Spesen gehen zu unseren Lasten.

5.       Wir sind SVS/RVS-Verbotskunde. Berechnete Beträge werden gekürzt.

4.       Lieferzeit

1.       Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.

2.       Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.

3.       Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, auch nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

4.       Sofern wir in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten, beschränkt sich der dem Lieferanten zustehende Aufwendungsersatzanspruch auf 0,5 % des Lieferwertes pro vollendeter Woche, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5.       Gefahrenübergang – Dokumente

1.       Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.

2.       Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.

6.       Mängeluntersuchung – Mängelhaftung

1.       Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.

2.       Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3.       Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.

4.       Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

7.       Produkthaftpflicht – Freistellung – Haftpflichtversicherungsschutz

1.       Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

2.       Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Ziffer 1. ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.

3.       Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von €

5 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.

8.       Schutzrechte

1.       Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.

2.       Werden wir von einem Dritten dieserhalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Lieferanten – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.

3.       Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

4.       Die vorstehenden Bestimmungen der Ziffer 1. bis 3. gelten nicht, soweit der Lieferant die Liefergegenstände nach von uns übergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen oder Angaben von uns hergestellt hat und nicht weiß oder im Zusammenhang mit den von ihm entwickelten Erzeugnissen nicht wissen muss, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. Insoweit stellen wir den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei.

5.       Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.

9.       Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung

1.       Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das  Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

2.       Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

3.       An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.

4.       Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zuhalten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.

5.       Soweit die uns gemäß Zif. 1. und/oder Zif. 2. zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10 % übersteigt, sind wir auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl verpflichtet.

10.   Gerichtsstand – Erfüllungsort

1.       Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2.       Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Bohmte Erfüllungsort.

Stand der Einkaufsbedingungen: September 2014

DATENSCHUTZ

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
 

Verantwortlicher

Belz Zerspannung                                                          

Sergej Belz
Schwagstorfer Eue 9a
49179 Ostercappeln

Telefax: 05473 801 9990

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f. (andere Anfragen) DSGVO verarbeitet.. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

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